Eine Paketlösung - Rosenkrieg vermeiden

 

Die Mediationsvereinbarung umfasst Regeln zu folgenden Themenpunkten:

  • Trennungsjahr
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Kinder - Sorgerecht - Umgang
  • Güterstand / Gütertrennung
  • Wohnung/Haus Immobilie, Hausrat
  • Versorgungsausgleich
  • Ehegatten- und -Trennungsunterhalt
  • nachehelicher Unterhalt / Aufstockungsunterhalt
  • Düsseldorfer Tabelle etc.
     

Jedes Ihrer Themen (siehe oben) führt durch lösungsorientiertes Verhandeln zu einem Ergebnis. D.h. wir erstellen eine Mediationsvereinbarung und sie lassen diese notariell beurkunden. So erhalten die Beteiligten am Ende der Mediation eine gemeinsam erarbeitete faire und rechtssichere Lösung.

Damit ist für beide Ehegatten der Weg frei für eine selbstbestimmte Zukunft. Und ein Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang und hohen Kosten ist vermieden.
 

Das können Sie von mir als Mediator erwarten:

 

  • langjährige Erfahrung
  • Allparteilichkeit mit Neutralität
  • hohe Erfolgsaussicht in einem fairen Verfahren
  • Respekt, Achtung und Vertrauen
  • Förderung von wirtschaftlich sinnvollen Lösungen 
  • eine rechtlich durchsetzbare und verbindliche  Mediationsvereinbarung
 
  Fairness - Sicherheit - Nachhaltigkeit   

 

 



Scheidungsmediation: Wie läuft das Verfahren (Mediation / Scheidung) bei uns ab?

  • Sie schließen eine Mediations- und Honorarvereinbarung.
  • Wir führen eine Mediation über alle Ihre Themen durch und vereinbaren auf Wunsch den Notartermin. In der Regel benötigen Sie vier bis fünf Sitzungen.

  • Die Mediationsvereinbarung umfasst Regelungen zu Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt, Nachehelichen Unterhalt, Hausrat, Sorgerecht und Besuchsrecht, Versorgungs-/ Rentenansprüchen.
  • Sie reichen uns den Scheidungsauftrag mit Vollmacht herein.
  • Eine Juristin (i.d.R. Rechtsanwältin / Familienkanzlei) bestätigt Ihnen den EIngang und klärt mögliche offene Fragen.
  • Das Mandat ist damit bestätigt.
  • WIr verfassen einen Entwurf Ihrer persönlichen Scheidungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht. Diesen Entwurf (Scheidungsantrag) bitten wir Sie auf die inhaltliche Richtigkeit zu prüfen und zu bestätigen.
  • Die weitere Vorgehensweise klären wir dann mit Ihnen im persönlichen Gespräch.
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung behalten Sie gemeinsam die Verfahrenszügel während des Prozesses in der Hand. Und auch für die Zeit danach regeln Sie Ihr Verhältnis.

Ebenso einigen Sie sich auf die weiteren Umgangsformen unter-/ miteinander.


So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven.